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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05   

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https://dejure.org/2005,12110
LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05 (https://dejure.org/2005,12110)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2005 - 9 Sa 590/05 (https://dejure.org/2005,12110)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2005 - 9 Sa 590/05 (https://dejure.org/2005,12110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG §§ 64 ff. ArbGG § 69 Abs. 2 BGB § 613 a BGB § 613 a Abs. 1 BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB § 613 a Abs. 4 KSchG § 4 ZPO §§ 512 ff.
    EArbGG, BGB, KSchG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinstellungsanspruch und Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang; Betriebsübergang in der Insolvenz; Anforderungen an die Bejahung eines Betriebsübergangs; Abstellen auf den Wert der übernommenen Betriebsmittel im Verhältnis zum Wert des ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; KSchG § 4; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4
    Unsubstantiierte Geltendmachung eines Betriebsübergangs - Darlegungspflicht bei Übernahme einzelner Vermögensgegenstände und des Kundenstamms

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05
    § 613 a BGB setzt für den Teilbetriebsübergang voraus, dass die übernommenen Betriebsmittel bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten (vgl. BAG, Urteil v. 24.04.1997 - 8 AZR 848/94 = NZA 1998, 253).
  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Entstehung eines Wiedereinstellungsanspruches im Falle einer beabsichtigten Betriebsschließung und einer hierauf gestützten betriebsbedingten Kündigung, wobei nachträglich die Stilllegung tatsächlich nicht erfolgt, sondern ein Erwerber den Betrieb fortführt (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2004 - 8 AZR 199/04 = NZA 2005, 405 ff.) sei auf den Fall des Betriebsübergangs in der Insolvenz unabhängig davon, ob es zu dem Übergang während des Laufes der Kündigungsfrist oder danach komme, nicht übertragbar.
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05
    Auch bei dem Erwerb eines Betriebsteiles ist es erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (vgl. BAG, Urteil v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 = AP Nr. 196 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 9 Sa 590/05
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (vgl. BAG, Urteil v. 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 = AP Nr. 209 zu § 613 a BGB).
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